Willkommen bei Tamaja

Notunterkunft Flughafen Tegel, Terminal C1

Informationen für Ihren Aufenthalt

Willkommen bei Tamaja. Sie leben bei uns in einer Unterkunft des Landes Berlin (LAF). Wir sind zuständig, dass es Ihnen hier gut geht und Sie sich in der Umgebung zurechtfinden. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen und Regeln für Ihre Zeit bei uns.

News
Aktuelles in der Unterkunft

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Stromausfall | Rückkehr in die Gemeinschaftsunterkünfte am 12.1.26

Liebe Bewohnende,

für das Wochenende wurde extremes Wetter vorhergesagt. Daher bleiben Ihre Unterkünfte bedauerlicherweise weiterhin geschlossen.

Der Grund: Die Stromversorgung geht zwar wieder, aber es kann kein sicherer und warmer Betrieb gewährleistet werden. Für Ihre Sicherheit und Gesundheit werden Sie daher erst am Montag, 12.1.26 zurück in die Unterkunft ziehen können.

Der Transport wird am Montag, 12.1.26 mit Bussen organisiert. 

Fragen? Wenden Sie sich an unsere Crew am Infopoint.

Herzliche Grüße
Ihr Tamaja-Team

Wir sagen "Hallo"

Ab dem 5.1.2026 sind wir, das ist die Tamaja Betreuung und Beherbergung gGmbH, damit beauftragt, die Menschen in der Notunterkunft / Erstaufnahme-Einrichtung im Terminal C1 zu betreuen und zu beherbergen.

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen

  • zu Ihrem Ankommen in Berlin,
  • über die Abläufe und Regeln in der Einrichtung und
  • zu Angeboten in der Nachbarschaft.

Sie haben konkrete Fragen oder wollen unterstützen?

Ankommen in Berlin

Respektvoll miteinander

Wichtige Kontakte

Sie brauchen sofort Hilfe?

  • Manchmal muss es schnell gehen.
  • Dafür haben wir Ihnen Kontakte mit Telefonnummern zusammengestellt.
  • Sie können sich die ganze Kontaktliste hier herunterladen.
Kontaktliste anschauen
Erste Schritte & Asylverfahren

Der erste Schritt für Ihren Aufenthalt

Wenn Sie in Berlin ankommen, gehen Sie zuerst zur Aufnahme in die:

Oranienburger Straße 285, Haus 22, 13437 Berlin.

Dort erhalten Sie Unterlagen & Informationen:

Die nächsten Schritte für Ihren Aufenthalt in Deutschland

  • Für einen berechtigten Aufenthalt benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
  • Diesen erhalten Sie aus bestimmten Gründen und zu bestimmten Zwecken.
  • Das Asylverfahren ist ein Weg, wenn Sie Schutz benötigen.
  • Es gibt weitere Wege für einen erlaubten Aufenthalt.
  • Dabei sind viele Regeln zu beachten.
  • Lassen Sie sich hierzu in einer Fachberatungsstelle beraten.
  • Kommen Sie zu uns an den Infopoint, wir vermitteln gerne.
Kontakt zur Ausländerbehörde (LEA)

Die Ausländerbehörde in Berlin heißt „Landesamt für Einwanderung“ (kurz: LEA). Sie erteilt Aufenthaltstitel außerhalb des Asylverfahrens und verlängert Ausweise für den Aufenthalt. Zudem ist das LEA zuständig, wenn Sie arbeiten möchten und dafür eine Erlaubnis brauchen.

Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine

  • Wenn Sie aus der Ukraine kommen, können Sie direkt bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dabei ist Einiges zu beachten.
  • Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf viele Ihre Fragen zum Leben in Deutschland mit direkten Links zu Behörden.

Ausweis bei der Ausländerbehörde verlängern

  • In Deutschland benötigen Sie einen gültigen Ausweis.
  • Welchen Ausweis Sie erhalten, hängt vom Aufenthalts-Status ab.
  • Ihren Ausweis bekommen Sie von der Ausländerbehörde.
  • Ihr Ausweis läuft bald ab?
  • Dann vereinbaren Sie für die Verlängerung einen Termin.

Ihr Kontakt zur Ausländerbehörde

Welches Referat (A1 – E6) für Sie zuständig ist hängt ab von Ihrem:

  • Aufenthalts-Status und Aufenthalts-Zweck
  • Herkunftsland
  • Familiennamen
Kontaktformulare LEA
Besonderer Schutzbedarf
  • Jeder Mensch hat ein Bedürfnis nach Schutz, wie nach einem sicheren Lebensraum.
  • Jeder Mensch steht unter dem Schutz der internationalen Menschenrechte.
  • Der Staat, in dem sich der Menschen befindet, muss diese umzusetzen.
  • Die Europäische Union (EU) legt in der Aufnahmerichtlinie fest, dass für bestimmte Personengruppen ein besonderer Schutzbedarf besteht.
  • Besonders schutzbedürftige Menschen haben besondere Bedürfnisse bei Ihrer Aufnahme, die zu berücksichtigen sind.

Als besonders schutzbedürftige Personengruppen gelten in Berlin:

    • Minderjährige (begleitete & unbegleitete) sowie junge Volljährige, im Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe
    • Menschen mit einer Behinderung
    • ältere Menschen
    • Schwangere
    • Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern
    • Frauen, die allein fliehen oder alleine in Berlin leben
    • Betroffene von Menschenhandel
    • Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen
    • Personen mit psychischen Erkrankungen
    • Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben
    • LSBTI zugehörige Personen

Warum ist das wichtig?

  • Zuerst ist es wichtig, dass Sie wissen, was damit gemeint ist.
  • Wenn Sie besonders schutzbedürftig sind, ist zu ermitteln, welche Unterstützung Sie bei der Aufnahme oder im Asylverfahren benötigen.
  • Dafür gibt es spezielle Stellen, die beraten und helfen, Ihre Bedürfnisse umzusetzen.

Ein wichtiger Kontakt im Landesamt ist der LAF Sozialdienst.

 

 

Gezielte Unterstützung in vielen Sprachen erhalten Sie zudem beim Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige Geflüchtete.

 

 

Sie können sich auch vertraulich an unser Sozialteam wenden, wir vermitteln Sie gerne an die passende Stelle.

Service bei Behinderung

Gleichberechtigt teilhaben

  • Menschen mit Behinderung sollen bei allem mitmachen können.
  • Dafür sollen sie die Hilfe bekommen, die sie brauchen.
  • Der Verein Handicap International informiert zu vielen Themen.
  • Sie können sich auf der Webseite in vielen Sprachen informieren.
Was macht das Landesamt?

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (kurz: Landesamt) 

  • Sorgt für Ihre Unterkunft & Versorgung, wenn Sie einen Asylantrag stellen.
  • Zum Leben während des Asylverfahrens bekommen Sie Leistungen für: Unterkunft, Essen, Kleidung, Hygieneartikel, Bildung und Gesundheit.
  • Dies sind Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz (AsylbLG).
  • In den ersten 36 Monaten erhalten Sie das Nötigste (Grundleistungen).
  • Dauert Ihr Asylverfahren länger, steht Ihnen mehr zu (Analogleistungen).
  • Zudem können Sie dann eine Krankenkasse wählen.
  • Welche Leistungen Sie vom Landesamt bekommen, können Sie hier nachlesen.
Zur Webseite des LAF - Geld- & Sachleistungen

Nach dem Asylverfahren

  • Das Landesamt bleibt für Sie zuständig, wenn Ihr Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz: BAMF) abgelehnt wird. Das gilt für alle 6 Monate lang.
  • Wenn Sie aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsland“ kommen, dann bleibt das Landesamt dauerhaft für Sie zuständig.
  • Diese und weitere Regelungen zur Zuständigkeit, können Sie in den Ausführungsvorschriften nachlesen.

Zu der Übersicht der Standorte des Landesamts geht es hier.

Was macht das Bezirksamt?
  • Ein Bezirksamt ist eine untergeordnete Verwaltungsbehörde der Stadtverwaltung (Senat) in großen Städten auf Ebene der Bezirke.
  • In Berlin gibt es 12 Bezirke und 12 Bezirksämter.
  • Für Sie ist das Bezirksamt Reinickendorf zuständig.
  • Das Bezirksamt übernimmt viele Aufgaben, wie Bürgerdienste, soziale Leistungen und die Kinder- und Jugendhilfe.
  • Es gibt ein Amtsgebäude. Dort können Sie viele Anliegen klären.
  • Das Bild zeigt Ihnen die verschiedenen Ämter auf einen Blick.

Was macht das Sozialamt im Bezirksamt?

Das Sozialamt ist zuständig, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren können und Sie:

  • Eine Duldung haben & auch bei einigen Aufenthaltstiteln.
  • Aus der Ukraine kommen, bevor Sie eine Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis erhalten.
  • Im Rentenalter sind: 65 bis 67 Jahre.
  • Schwer krank sind oder eine Behinderung haben und nicht arbeiten können.
  • Welche Regeln für Sie gelten, erfahren Sie in einer Beratung.
  • Unter Ämter gelangen Sie direkt zu Ihrem Sozialamt in Reinickendorf.
Was macht das Jobcenter?

Das Jobcenter ist für Sie zuständig, wenn Sie:

  • Nach dem Asylverfahren einen Schutzstatus bekommen oder
  • Auf anderem Weg einen Aufenthaltstitel bekommen und
  • Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können und
  • 15 bis 65/67 Jahre alt sind und
  • Mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können.
  • Krank sind oder eine Behinderung haben, dann kommt es darauf an, wie sich Ihr Gesundheitszustand in den nächsten 6 Monaten entwickelt.

Was müssen Sie machen?

  • Sie beantragen beim Jobcenter Bürgergeld.
  • Das Jobcenter hilft Ihnen eine Arbeit zu finden.
  • Es gibt verschiedene Leistungen und es sind viele Regeln zu beachten.
  • Welche Regeln für Sie gelten, erklärt Ihnen das Jobcenter in einer Beratung.
  • Unter Ämter gelangen Sie direkt zu Ihrem Jobcenter in Reinickendorf.
Deutschkurs

Integrationskurs & weitere Kurse

  • In einem Integrationskurs lernen Sie Deutsch und viel über Demokratie und die deutsche Gesellschaft.
  • Sie können auch in einem Sprachkurs für Geflüchtete Deutsch lernen. 
  • Informieren Sie sich wo und wie sie Deutsch lernen können.

Antworten auf Ihre Fragen in vielen Sprachen

Für einen Deutschkurs anmelden

  • Sie wollen wissen, mit welchem Kurs Sie beginnen können?
  • Sie fragen sich, wo Sie sich anmelden sollen?
  • In der Volkshochschule  können Sie sich beraten und einstufen lassen. Hier geht es zur Webseite der Volkshochschule in Reinckendorf.
  • Und es gibt weitere Möglichkeiten Deutsch zu lernen.
  • Kommen Sie zum Infopoint – Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen.
Bus & Bahn

 Das Sozialticket (kurz: S-Ticket)

  • Sie können in Berlin Bus & Bahn fahren für wenig Geld.
  • Wenn Sie Leistungen vom LAF, Jobcenter oder Sozialamt bekommen.
  • Das geht mit dem S-Ticket der Berliner Verkehrs-Gesellschaft (BVG).
  • Hier bekommen Sie mehr  Informationen zum S-Ticket

Schülerticket

  • Schüler fahren kostenlos mit dem Schülerticket.
  • Ihr Kind braucht ein Foto und eine Kopie des Schülerausweises.
  • Den Schülerausweis bekommt Ihr Kind in der Schule ausgestellt.
  • Ihr Kind ist 16 Jahre alt? Verlängern Sie rechtzeitig das Schülerticket zu Beginn des Schuljahres mit einer Kopie des Schülerausweises.
  • Ihr Kind ist 6 Jahre alt aber hat noch keinen Schülerausweis? Sie können das Schülerticket mit einer Kopie des Aufnahmebescheids oder der Schulzuweisung oder des Rückstellungs-Bescheids beantragen.
Bei der BVG ein Schülerticket beantragen

Bus oder S-Bahn fahren ohne Fahrausweis

  • Sie haben keinen Fahrausweis? Dann kostet das viel Geld.
  • Sie haben vergessen den Fahrausweis mitzunehmen?
  • Dann müssen Sie den Fahrausweis vorzeigen und etwas Geld nachzahlen.
  • Das heißt: Erhöhtes Beförderungs-Entgeld (kurz: EBE).
  • Sie brauchen den Beleg, den Sie bei der Kontrolle bekommen haben und wenn vorhanden auch Ihren gültigen Fahrausweis.
  • Sie können beide Anliegen online klären.
  • Sie können auch eine Raten-Zahlung vereinbaren.
  • Für Bus und Tram:Webseite der BVG
  • Für die S-Bahn:Webseite der S-Bahn
  • Sie sind mit anderen Zügen gefahren? Mit dem Intercity-Express (ICE), Intercity (IC), Regionalexpress (RE) oder mit der Regionalbahn (RB)? Dann klären Sie Ihr Anliegen online bei der Deutschen Bahn.

Bus in der Nähe

Von der Unterkunft aus können Sie den Bus 410 nutzen, um sich fortzubewegen.

Hier finden Sie den Fahrplan sowie Informationen dazu, wo Sie den Bus nehmen können.

Bankkonto eröffnen

Wofür Sie ein Bankkonto brauchen

  • Auf einem Konto bei einer Bank können Sie Geld aufbewahren.
  • Sie können Geld auf Ihr Konto schicken lassen und Sie können Geld abheben.
  • Oft benötigen Sie ein Bankkonto, wenn Sie Verträge abschließen.
  • Meist auch wenn Sie Rechnungen oder Miete für eine Wohnung bezahlen oder Gehalt für Arbeit oder Leistungen vom Staat bekommen.
  • Bei einer Bank oder Sparkasse können Sie ein Basiskonto eröffnen.

Wie Sie Konto eröffnen können, erfahren Sie hier

Zuweisung & Gebühren
Wohnen bei Tamaja
  • Damit Sie bei uns wohnen können, gibt Ihnen das Landesamt einen Platz.
  • Ist das Landesamt für Sie zuständig, brauchen Sie eine Kostenübernahme.
  • Ist das Landesamt nicht mehr zuständig, benötigen Sie eine Zuweisung von der Sozialen Wohnhilfe. 

Gut zu wissen: Sie müssen keine Gebühren zahlen, wenn Sie die Unterkunft als Sachleistung gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der Zuständigkeit des Landesamts erhalten.

  • Wenn das Landesamt nicht zuständig ist, dann sind Gebühren zu zahlen.
  • Die Gebühren übernimmt ihr Leistungsträger (Jobcenter oder Sozialamt).
  • Sie bekommen vom Landesamt einen Gebührenbescheid + einen Antrag auf Direktzahlung.
  • Den Gebührenbescheid & den Antrag auf Direktzahlung senden Sie  Ihrer zuständigen Behörde. Diese zahlt dann die Gebühr direkt an das Landesamt.
  • Was genau zu tun ist, können Sie in der Erklärung und in der Tabelle lesen.
  • Bitte besuchen Sie für den aktuellen Stand und weitere Informationen die Webseite der Senatsverwaltung. Hier finden Sie auch Formulare: SenASGIVA-Gebührenordnung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Nachweis gültig ist:

  • Bewohnende ohne gültigen Leistungsnachweis (KÜ/Zuweisung oder Unterschrift) werden abgemeldet („ausgecheckt“).
  • Ab dem ersten Tag mit abgelaufener KÜ / Zuweisung (gemäß UntGebO)
  • Spätestens ab dem dritten Tag ohne Unterschrift für die vergangene Woche
  • Keine KÜ / Zuweisung = keine Aufnahme („Check-in“)
Erklärung - GebührenTabelle - Zuweisung, Gebühren, Unterschrift

Alltag in Ihrer Unterkunft

Sie suchen einen Raum in der Unterkunft? Der Lageplan gibt Auskunft.

Sprechzeiten Tamaja-Team

Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung? Wir sind für Sie da.

  • Infopoint:
    • Montag – Freitag jeweils von 10:00-12:30 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
  • Sozialarbeit:
    • Bitte vereinbaren Sie einen Termin am Infopoint
Essenszeiten Catering

Unsere Essenszeiten sind:

  • Frühstück o7:00 – 9:30 Uhr
  • Mittagessen 12:00 – 14:30 Uhr
  • Abendessen 18:30 – 20:30 Uhr
Hausordnung
  • Die Hausordnung regelt wie Bewohnende in der Unterkunft zusammenleben.
  • In unseren Unterkünften gelten die Regelungen des Landesamts.
  • Bei Ihrem Einzug unterschreiben Sie, die Hausordnung zu respektieren.
  • Die Hausordnung können Sie hier nachlesen und herunterladen.

Zu der Hausordnung des Landesamts in vielen Sprachen

Rechte & Pflichten

Ihre Rechte & Pflichten in einer Unterkunft für geflüchtete Menschen

    • Sie leben mit vielen anderen Menschen zusammen in der Unterkunft.
    • Damit das Zusammenleben gut funktioniert gibt es Regeln.
    • Alle Bewohnende haben Rechte und Pflichten.
    • Sie haben viele Fragen: Was darf der Sicherheitsdienst? Darf ich Besuch bekommen? Warum muss ich die Küche reinigen?
    • Die Antworten finden Sie in vielen Sprachen in der Broschüre.
    • Falls etwas unklar ist, sprechen Sie uns gerne an.

Hier kommen Sie direkt zur Broschüre in vielen Sprachen 


In der Nachbarschaft

Ärzte

Termine vereinbaren online 

Doctolib

  • Beim ersten Mal registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail und einem Passwort.
  • Danach können Sie sich anmelden und Termine buchen und ändern.
  • Hier geht es zu der Webseite von Doctolib.

Terminservice der KV Berlin

Sie benötigen Unterstützung?
Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite.

Krankenhäuser in der Umgebung

Es ist dringend und Sie können nicht warten? Dann können Sie die Notaufnahme  aufsuchen. Je nach dem, wo es schmerzt, ist ein bestimmtes Fachgebiet zuständig.

In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte den Notruf 112. Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche medizinische Anliegen steht der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Nummer 116117 zur Verfügung.

Gesundheitsamt Reinickendorf – Gesundheit und Beratung

Das Gesundheitsamt Reinickendorf hilft Menschen im Bezirk bei Gesundheitsthemen.

Sie bekommen hier Information und Beratung zu verschiedenen Fragen.

Wichtige Angebote:

Infektionsschutz und Impfungen
Sie bekommen Informationen über Krankheiten und Impfungen.

Sozialpsychiatrischer Dienst
Hilfe bei Problemen im Alltag oder bei seelischen Belastungen.

Beratung für Menschen mit Behinderungen, Krebs und chronischen Erkrankungen
Informationen und Unterstützung für Menschen mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen.

Kinder- und Jugendgesundheit
Untersuchungen und Beratung für Kinder und Jugendliche.

Ämter

Ihr Sozialamt in Reinickendorf

  • Ihr Asylverfahren ist beendet und Sie bekommen Leistungen vom Sozialamt?
  • Machen Sie einen Termin bei Ihrer Sachbearbeiterin.
  • Das geht immer Dienstags und Donnerstags von 9.00 -12.00 Uhr.
Zum Sozialamt in Reinickendorf

Jobcenter in Reinickendorf

  • Ihr Asylverfahren ist beendet und Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis?
  • Ihre Leistungen beantragen Sie beim Jobcenter in Ihrem Bezirk.
  • Sie können online viel beim Jobcenter erledigen:
    • Ihren ersten Antrag auf Bürgergeld stellen.
    • Eine Weiterbewilligung beantragen.
    • Änderungen mitteilen.
Zum Jobcenter in Reinickendorf

Familienbüro

  • Sie haben Kinder und benötigen Unterstützung?
  • Zu Angeboten und Anträgen berät Sie das Familienbüro.
  • Das Familienbüro finden Sie im Jugendamt.
Zum Familienbüro Reinickendorf

Urkunden vom Amt

  • Sie brauchen eine Geburtsurkunde für ihr neugeborenes Kind?
  • Diese und weitere Urkunden bekommen Sie bei der Urkundenstelle. 
  • Je nach Urkunde, nutzen Sie eine bestimmte E-Mail-Adresse.
  • Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie auf der Webseite.
Zur Urkundenstelle in Reinickendorf
Kitas
  • Ihr Kind möchte in die Kita?
  • Dafür benötigen Sie einen Kita-Gutschein.
  • Sie möchten wissen, welche Kita in Ihrer Nähe ist?
  • Nach Kitas können Sie im Kita-Navigator suchen.
  • Beides können Sie online erledigen.
Zum Kita-Navigator onlineZum Kita-Gutschein
Schulen

Sie suchen eine Schule für Ihr Kind

  • In Deutschland gilt eine Schulpflicht ab 6 Jahren.
  • Sie können Ihr Kind für die Willkommens-Klasse anmelden.
  • Dafür benötigen Sie einen Termin und Unterlagen für das Schulamt.
  • Die Webseite informiert, wann Sie den Termin telefonisch vereinbaren können und welche Unterlagen Sie für den Termin brauchen.
Zum Schulamt in Reinickendorf

Oberstufen-Zentrum (kurz: OSZ)

  • Ihr Kind ist 16 Jahre und älter?
  • Junge Menschen ab 16 Jahren melden Sie bei der OSZ-Klärungsstelle an.
  • Ab 18 Jahren ist ihr Kind volljährig. Dann meldet es sich selber an.
  • Anmelden für die OSZ – Das geht bis zu einem Alter von 23 Jahren.
Bei der Klärungsstelle anmelden
Arbeit finden

Arbeit suchen & sich bewerben

Informieren Sie sich, welche Berufe es gibt, wo Sie nach Stellen suchen können, wie Sie sich auf eine Stelle bewerben und welche Unterlagen Sie dafür brauchen.

Informationen in vielen Sprachen

Antrag beim Landesamt für Einwanderung stellen

  • Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben,
  • Stellenbeschreibung herunterladen & ausfüllen mit dem Arbeitgebenden,
  • Ihren Arbeitsvertrag vor Beginn als Nachweis beifügen,
  • Ihren Antrag mit Nachweis an Ihre/n Sachbearbeitende/n beim LEA senden.
Stellenbeschreibung herunterladen
Beratung & Begleitung

Wofür zu einer Beratungsstelle?

  • Beratungsstellen unterstützen Sie bei vielen Fragen.
  • Für verschiedene Themen im Leben gibt es spezielle Beratungsstellen.
  • Die Beratung kostet nichts & ist vertraulich.
  • Meist ist eine Beratung in vielem Sprachen möglich.

Beratung zum Asylverfahren

  • Sie haben Fragen zu Ihrem Asylverfahren, zum Dublin-Verfahren oder zur Familienzusammenführung? Oder brauchen Sie Hilfe bei der Kommunikation mit dem Landesamt für Einwanderung?
  • Dann können Sie sich an die Asylrechtsberatung wenden.

Zum Flyer mit Kontakten und Sprechzeiten der Flüchtlingsrat Berlin e.V. 

Zur Asylverfahrensberatung

Zur Rechtsberatung für Geflüchtete

Integrations-Lotsen

  • Sie benötigen eine Person, die Ihre Sprache übersetzt, Sie bei Anträgen unterstützt und zu Terminen bei Ämtern und Schulen begleitet?
  • Dafür gibt es Integrations-Lotsen.
  • Die Integrationslots:innen sind telefonisch und per E-Mail von Montag bis Freitag ab 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr erreichbar und an drei Standorten tätig

Mehrgenerationenhaus Berlin-Reinickendorf/Stadtteilzentrum AVA
Auguste-Viktoria-Allee 17a, 13403 Berlin

Stadtteilzentrum Nachbarschaftsetage im Märkischen Viertel
Wilhelmsruher Damm 124, 13439 Berlin

Stadtteilladen Tegel-Süd
Bernauer Straße 130 A, 13507 Berlin

Leistungen für Bildung & Teilhabe (kurz: BuT)

  • Sie haben Kinder im Alter bis zu 25 Jahren?
  • Sie brauchen Geld für Ausflüge, Schulsachen, Mittagessen oder Nachhilfe?
  • Sie können Leistungen aus dem BuT-Paket beantragen.
  • Unterstützung in 5 Sprachen bekommen Sie hier.

Zu der Webseite der BuT-Beratung in verschiedenen Sprachen

Sozialberatung

Die Beratungsstellen beantworten Fragen zu Aufenthalt, Arbeit, Ausbildung, Gesundheit, Schwangerschaft, Sprachkursen, Kindern & Familie, Wohnen, Freizeit und unterstützt bei Problemen mit Ämtern oder Geldsorgen.

Migrationsberatung in vielen Sprachen

Sozialberatung & Bildungsberatung

  • Soziale Beratung, Unterstützung bei der Jobsuche, bei Anträgen und Behördengängen: Salam e.V.

LGBTI* Beratung

Hier finden Sie mehrsprachige Beratungs- und Unterstützungsangebote, die sich an schwule, lesbische, bisexuelle, trans* und inter* Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund richten. Alle Beratungen erfolgen vertraulich.

  • Das Projekt Miles des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin Brandenburg bietet psychosoziale sowie rechtliche Beratung und Unterstützung für LSBTI* Geflüchtete, LSBTI* Menschen mit Migrationsgeschichte, LSBTI* sowie Schwarze und of Color LSBTI* und deren Angehörige.
  • Die Schwulenberatung Berlin bietet Unterstützung bei vielen Fragen die das Leben als schwuler oder bisexueller Mann, lesbische Frau, trans- oder intergeschlechtlicher Mensch mit sich bringt.

Suchtberatung

Sprachcafé

Ein Sprachcafé ist ein Ort, um Deutsch zu sprechen und neue Leute kennenzulernen. Sie können Fragen stellen, gemeinsam üben und von anderen lernen. Es macht Spaß und hilft, sich in der Nachbarschaft wohlzufühlen.

Hier finden Sie einige Sprachcafés in der Nähe:

Ihr Auszug

Sie ziehen um? Wir beantworten gerne Ihre Fragen. Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin für Ihr persönliches Abschiedsgespräch. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir wichtige Informationen zusammen. Was bei einem Umzug generell zu beachten ist, das erfahren Sie hier.

Wohnpflicht

Informationen zur Wohnpflicht in der Unterkunft 

  • Bei der Suche nach einer Wohnung ist viel zu beachten.
  • Je nach Aufenthalts-Status, Aufenthalts-Dauer, Ihrem Familienstand und auch bei besonderem Schutzbedarf gelten unterschiedliche Regeln.
  • Klären Sie vor dem Umzug, ob und wann Sie umziehen dürfen. 
  • Welche Regeln gelten und wo Sie Unterstützung bekommen, dazu informiert in vielen Sprachen die Webseite des Willkommenszentrums unter: Unterkünfte für Geflüchtete.
Erlaubnis von der zuständigen Behörde

Das Landesamt ist für Sie zuständig?

  • Das Landesamt bietet Ihnen eine Mietberatung an.
  • Vor dem Umzug muss das Landesamt zustimmen.
  • Erst wenn das Landesamt zustimmt, können die Kosten für Ihren Umzug, Miete und Nebenkosten übernommen werden.
  • Dafür müssen Sie vorher ein Mietangebot einreichen.
  • Welche Dokumente Sie brauchen, können Sie hier nachlesen.
  • Hier geht es zur Webseite der Mietberatung des Landesamtes.

Das Jobcenter ist für Sie zuständig?

  • Damit das Jobcenter den Umzug und die Miete für die neue Wohnung bezahlt müssen Sie einen Antrag stellen.
  • Der Umzug muss notwendig und die Kosten müssen angemessen sein.
  • Zur Prüfung reichen Sie mit Ihrem Antrag ein Mietangebot ein.
  • Ihr Jobcenter erklärt Ihnen, welche Dokumente Sie genau brauchen.
  • Einen Fragebogen für den Mieter und den Vermieter sowie ein Merkblatt finden Sie hier.
WBS & SCHUFA

Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS)

  • Wenn Sie nur wenig Geld zum Leben haben, können Sie einen WBS erhalten.
  • Einige Wohnungen bekommen Sie nur mit einem WBS.
  • In Berlin können Sie hier den WBS online beantragen
  • Mehr Information zum WBS erhalten Sie auf dieser Webseite.

SCHUFA-Auskunft

  • Oft möchten die Vermietenden eine schriftliche Selbstauskunft über ihre Zahlungsfähigkeit.
  • Diese erhalten  Sie bei der „Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung“ (SCHUFA).
  • Das geht einmal jährlich kostenlos als „Datenkopie nach Art. 15  DSGVO“.
  • Hier können Sie die Datenkopie online beantragen.
Post nachsenden lassen
  • Ihre Briefe können direkt an Ihre neue Wohnadresse gesendet werden.
  • Dafür stellen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post.
  • Das geht für 6 Monate oder für ein ganzes Jahr.
  • Hier geht es direkt zum Nachsende-Service der Post.
Wohnung mieten - Checkliste
  • Sie haben eine Wohnung gefunden? Jetzt ist viel zu organisieren.
  • Alles Wichtige zu planen, erleichtert Ihnen den Umzug.
  • Auf der folgenden Webseite erfahren Sie, worauf zu achten ist.
  • Am Ende der Seite gibt es eine Checkliste für Ihre Planung.
  • Hier geht es zu den Informationen in vielen Sprachen.

Hilfe? Fragen? Ideen?

Schreiben Sie uns!

ehrenamt.ntxl@tamaja.de