Willkommen bei Tamaja

Im Ankunftszentrum des Landes Berlin

Wissenswertes über Tamaja & das AkuZ

Liebe Lesende,

vielleicht haben Sie sich schon gefragt, was aktuell auf dem ehemaligen Gelände der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik passiert. Wer sind die Menschen, die dort mit Koffern ankommen? Warum fahren dort regelmäßig Busse? Und warum sieht man so viele Familien mit Kinder? Die Antwort ist einfach:
Es sind Menschen, die im Ankunftszentrum des Landes Berlin einen Asylantrag stellen – also Schutzsuchende, die in Deutschland Zuflucht suchen.

Im Rahmen der Interkulturellen Wochen Reinickendorf haben wir diese Info-Seite erstellt, um Tamaja und das Ankunftszentrum vorzustellen. Wir möchten zeigen, wer wir sind, was wir tun. Denn gelebte Nachbarschaft bedeutet Offenheit, Verständnis und Zusammenhalt.

Tamaja
Wer wir sind

Tamaja Soziale Unternehmen gibt es seit 2012. Die Tamaja Berlin GmbH ist zu 100 % eine Tochterfirma von Tamaja Soziale Unternehmen. Im Auftrag des Landes Berlin übernimmt Tamaja unter anderem den Betrieb des Ankunftszentrums für Asylsuchende.

Angefangen hat alles im Jahr 2015. Tamaja hat auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof eine der größten Notunterkünfte Berlins aufgebaut. Innerhalb kürzester Zeit wurden dort bis zu 3000 geflüchtete Menschen gleichzeitig beherbergt und betreut. Tamaja sorgte nicht nur für Beherbergung und Verpflegung, sondern auch für soziale Begleitung und Schutzräume. Damit wurde Tempelhof zum Ausgangspunkt für viele weitere soziale Projekte des Unternehmens.

Seit 2019 sind wir mit dem Ankunftszentrum in Reinickendorf – auf dem Gelände der früheren Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik. Auch hier arbeiten wir im Auftrag des Landes Berlin.

Unser Team vor Ort

Im Akuz arbeiten rund 60 Personen. Davon kümmern sich 17 Mitarbeitende um die soziale Betreuung der Geflüchteten. 15 Personen übernehmen verwaltende Aufgaben, wie die Bearbeitung von Anträgen und andere bürokratische Tätigkeiten.

Außerdem gibt es Mitarbeitende in der Hauswirtschaft und Haustechnik. Sie sorgen dafür, dass das Gebäude sauber und gut gepflegt bleibt und übernehmen alle hauswirtschaftlichen Aufgaben. Und es gibt Mitarbeitende im organisatorischen Bereich und in der Leitungsebene, die verschiedene Abläufe koordinieren.

Während der ersten Tage nach ihrer Ankunft sind die Bewohnenden in der sogenannten MUF – einer Modularen Unterkunft für Flüchtlinge – untergebracht. Die maximale Kapazität des MUF im AkuZ liegt bei rund 700 Personen.

Wir sind ein multikulturelles Unternehmen

Viele unserer Mitarbeitenden haben selbst Migrationshintergrund und/oder sind selbst geflüchtet und waren Bewohner*innen in unserer Unterkunft. Dadurch können sie besonders gut nachvollziehen, wie sich unsere Antragstellenden fühlen und einfühlsam auf sie eingehen.

Unsere Mitarbeitenden kommen aus verschiedenen Ländern und bringen deshalb das nötige Sprachverständnis mit, um gut mit den Antragstellenden zu kommunizieren.
Viele im Team sprechen zum Beispiel Arabisch, Farsi und Russisch. Trotzdem kommt es manchmal vor, dass wir eine Übersetzungssoftware nutzen müssen, um uns besser verständigen zu können.

Unser Auftrag vor Ort

Seit dem 29. April 2019 befindet sich das Ankunftszentrum Berlin auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik in der Oranienburger Straße 285. Die Mitarbeitenden von Tamaja nennen den Standort liebevoll „AkuZ“.

Das AkuZ ist eine rund um die Uhr geöffnete Anlaufstelle für Menschen, die in Berlin Asyl suchen. Es wird durch öffentliche Mittel des Landes Berlin finanziert. Tamaja ist im Auftrag des Landes für die Verwaltung, Sozialarbeit, Betreuung sowie die Unterbringung der Ankommenden verantwortlich.

Im Mittelpunkt steht stets der Mensch

Unabhängig von ihrem Status erhalten die neuankommenden Personen während ihres Aufenthalts eine umfassende sozialarbeiterische Betreuung. Der Schwerpunkt liegt auf der Versorgung und Krisenintervention, ebenso wie auf der emotionalen Unterstützung, Ermutigung und der Würdigung der Menschen. Nur durch die enge Zusammenarbeit mit dem LAF kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden.

Während der ersten Tage nach ihrer Ankunft sind die Bewohnenden in der sogenannten MUF – einer Modularen Unterkunft für Flüchtlinge – untergebracht. Die maximale Kapazität des MUF im AkuZ liegt bei rund 700 Personen.

Das Areal

Unser wichtigster Partner und Auftraggeber, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), befindet sich praktischerweise ebenfalls auf dem Gelände. In enger Zusammenarbeit sorgen das LAF und Tamaja für die Registrierung, ggf. Weiterleitung der Antragstellenden sowie die Entgegennahme der Asylanträge.

Auf dem Areal sind zudem weitere Behörden und Institutionen vertreten, die für die Antragstellenden eine zentrale Rolle im Verfahren spielen.

Die Asylsuchenden durchlaufen hier die ersten wichtigen Stationen ihres Asylverfahrens. Bei der Anmeldung im Ankunftszentrum prüfen Mitarbeitende des LAF das Anliegen und die Zuständigkeit der Behörde. Es folgen im Rahmen des Infektionsschutzes ein medizinisches Vorscreening durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK), eine amtliche Erstuntersuchung durch die Charité sowie eine Sicherheitsüberprüfung durch die Polizei. Liegt ein besonderer Schutzbedarf vor – etwa aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder akuter Traumatisierung – unterstützt zusätzlich der Sozialdienst des LAF und Tamaja.

Wer kommt & 

was passiert vor Ort?

Wer kommt zu uns?

Während das Akuz in den letzten Jahren voll ausgelastet war, sind im Jahr 2025 weniger Geflüchtete nach Deutschland gekommen. Gründe dafür sind strengere EU-Grenzkontrollen, neue Asylabkommen sowie gesetzliche Regelungen, durch die weitere Herkunftsländer als sicher eingestuft werden. Deshalb ist das Ankunftszentrum (Akuz) derzeit nicht voll belegt. Im Durchschnitt befinden sich hier etwa 350 Asylsuchende (Stand: August 2025).

Fakten-Ecke

Im Zeitraum Januar bis Juli 2025 wurden 70 011 Erstanträge entgegengenommen. Im gleichen Zeitraum 2024 waren es 140 783 Anträge – ein Rückgang um 50,3 %. <<Zur Quelle>> 

Nach der Ankunft

Viele Menschen fliehen aus ihrer Heimat. Ihre Reise ist oft lang, gefährlich und sehr anstrengend. Wenn sie in Deutschland ankommen, beginnt ein neues Kapitel – das Asylverfahren.
Dieses Verfahren ist kompliziert und schwer zu verstehen.

Wir von Tamaja helfen dabei. Wir erfassen die Menschen, die neu ankommen. Wir begleiten sie bei allen Schritten im Asylverfahren. Wir geben ihnen wichtige Informationen, bieten eine Unterkunft und helfen im Alltag. Unser Ziel ist es, die Menschen gut zu informieren und zu stärken – von Anfang an.

Während dieser Zeit bieten wir von Tamaja auch eine individuelle soziale Betreuung an.
Wir beraten, erklären Abläufe und stehen den Menschen zur Seite. Im MUF, der Modularen Unterkunft für Geflüchtete, schlafen die Antragstellungen in Mehrbettzimmern mit Hochbetten, typischerweise mit vier oder sechs Betten pro Raum.

Küchen gibt es keine und die Duschräume und Toiletten sind Gemeinschaftsräume, die sich die Antragsteller pro Haus und Etage teilen. Es gibt einen Waschmaschinenraum, der täglich zwei mal öffnet und in dem die Bewohnenden ihre Wäsche waschen können. Essen gibt es in der Cafeteria zu drei Uhrzeiten am Tag durch ein externes Catering-Unternehmen.

Die meisten Menschen bleiben in der Regel zwei bis fünf Tage im Ankunftszentrum.
In dieser Zeit müssen sie mehrere wichtige Stationen durchlaufen:

Erstaufnahme

Die Menschen erhalten eine erste Orientierung, Hygieneartikel und eine medizinische Ersteinschätzung. Außerdem wird hier die zuständige Einrichtung ermittelt – es wird nach dem EASY-System (Erstverteilung der Asylsuchenden) verteilt.

EASY ist ein computergestütztes System, das seit 1993 zur fairen Verteilung von Asylsuchenden auf die Bundesländer dient. Die Verteilung basiert auf dem „Königsteiner Schlüssel“, der das Steueraufkommen (zwei Drittel) und die Bevölkerungszahl (ein Drittel) der Länder berücksichtigt.
Der Schlüssel wird jährlich neu berechnet.

Falls nötig, wird die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung ausgewählt. Das Bundesamt verwaltet das System und entscheidet auch, in welcher Außenstelle der Asylantrag bearbeitet wird.

Registrierung beim LAF (Landesamt für Flüchtlinge)

Das LAF registriert alle neuankommenden Geflüchteten. Gleichzeitig finden Gesundheitsuntersuchungen, Impfungen und Röntgenaufnahmen durch das DRK und die Charité statt.

BAMF-Termin

Hier sprechen die Menschen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über ihre Fluchtgründe und deren Fluchtroute (dies ist entscheidend für das weitere Verfahren > DUBLIN). Außerdem wird hier der Antrag auf Asyl gestellt, geprüft und entschieden.

Zuweisungs-Entscheidung

Am Ende wird entschieden, wo die geflüchtete Person als Nächstes untergebracht wird.

Diese Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel, ob Berlin oder ein anderes Bundesland zuständig ist, ob es Familie in Deutschland gibt oder ob jemand besonderen Schutz braucht.

Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Zuweisung innerhalb Berlins
    Wenn Berlin zuständig ist, wird die Person in eine andere Erstaufnahmeeinrichtung oder eine Gemeinschaftsunterkunft in Berlin weitergeleitet.


  2. Verteilung in ein anderes Bundesland
    Wenn ein anderes Bundesland zuständig ist, wird die Person dorthin geschickt. Die Reisekosten (ggf. Zugticket usw.) übernimmt das LAF.


  3. Dublin-Verfahren
    Wenn die Person schon in einem anderen EU-Land registriert wurde (z. B. durch Fingerabdruck), dann prüft Deutschland, ob dieses Land zuständig ist. In diesem Fall kann es sein, dass die Person zurück in das andere EU-Land geschickt wird. Das nennt man Dublin-Verfahren.

Bei allen Entscheidungen achtet man auch darauf, ob jemand Familie in Deutschland hat, besonderen Schutz braucht oder ob ein Platz frei ist.

Fakten-Ecke

Von Januar bis Juli 2025 hat das BAMF über 184.933 Asylanträge entschieden, davon erhielten 34.529 Personen Schutz – das entspricht einer Schutzquote von 18,7 %. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr liegt vor allem daran, dass nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 die Bearbeitung syrischer Asylanträge vorübergehend ausgesetzt wurde.

Quelle: https://mediendienst-integration.de/flucht-asyl/zahl-der-fluechtlinge.html

Arten des Asyl

Asylberechtigung (Artikel 16a GG)

Menschen bekommen Asyl, wenn sie politisch verfolgt werden.
Das steht im Grundgesetz von Deutschland.
Wer z. B. wegen seiner Meinung oder Religion im Heimatland verfolgt wird, kann Asylberechtigung bekommen.

Flüchtlingsschutz (§3 AsylG)

Wer vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung durch den Staat flieht, bekommt oft Flüchtlingsschutz.
Zum Beispiel: Menschen aus Syrien oder Afghanistan.
Dieser Schutz kommt vom Flüchtlingsabkommen der Vereinten Nationen (UNHCR).

Subsidiärer Schutz (§4 AsylG)

Wenn jemand nicht direkt verfolgt wird, aber im Heimatland ernsthafte Gefahr droht –
z. B. durch Krieg, Folter oder Todesstrafe –
kann er oder sie subsidiären Schutz bekommen.
Das heißt: Die Person darf vorerst in Deutschland bleiben und wird nicht abgeschoben.

Abschiebeverbot (§ 60 V+VII AufenthG)

Manche Menschen bekommen keinen Asyl- oder Flüchtlingsschutz,
aber sie dürfen trotzdem nicht abgeschoben werden –
zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit oder weil ihnen im Herkunftsland Lebensgefahr droht. Das nennt man ein Abschiebeverbot.

Mythen & Fakten

Migration ist ein wichtiges und oft emotionales Thema – besonders in Wahlkämpfen.
Dabei werden manchmal Aussagen verbreitet, die auf Gefühlen statt auf Fakten basieren.
Wir möchten hier drei der häufigsten Mythen über Migration in Deutschland vorstellen – und sie mit klaren Fakten erklären.

Mythos ist: „Viele Geflüchtete arbeiten nicht“

Fakt ist…

 

  • Arbeitsverbot zu Beginn verhindert Arbeit
    Zu Beginn ihres Aufenthalts dürfen Asylsuchende in Deutschland während der ersten drei Monate nicht arbeiten. Zusätzlich gilt bei Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung oft eine Verlängerung des Arbeitsverbots auf bis zu sechs Monate. Erst danach ist eine Arbeit mit Genehmigung möglich.
    <<Zur Quelle>>

 

  • Beschäftigungsquote nähert sich an die Gesamtbevölkerung an

    Gemäß der aktuellen IAB-Studie „10 Jahre Fluchtmigration“ lag die Beschäftigungsquote der seit 2015 nach Deutschland gekommenen Geflüchteten im Jahr 2024 bei 64 %. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung (70 %) beträgt die Differenz nur 6 Prozentpunkte – ein deutlicher Integrationserfolg. <<Zur Quelle>>
Mythos ist: „Asylsuchende bekommen alles geschenkt.“

Wirklichkeit ist: Kein Luxus, klare gesetzliche Grenzen

Menschen, die nicht genug Geld haben, um für sich selbst zu sorgen, können unter bestimmten Bedingungen Hilfe vom Staat bekommen. Für Asylsuchende gibt es dafür ein besonderes Gesetz – das Asylbewerberleistungsgesetz.

Asylsuchende bekommen weniger Unterstützung als deutsche Bürger, die Hilfe brauchen. Erst nach 15 Monaten bekommen sie ungefähr gleich viel wie bedürftige Deutsche.

Solange eine Person in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnt, bekommt sie meist Sachen statt Geld – zum Beispiel Essen, Kleidung und Hygieneartikel.

Wenn sie später in eine Gemeinschaftsunterkunft umzieht, kann sie weiterhin Sachleistungen bekommen. Falls das nicht möglich ist, bekommen sie einen festen Geldbetrag.

Wer in einer eigenen Wohnung lebt, kann auch Geld für die Miete bekommen – aber nur für eine angemessene und einfache Unterkunft.

<<Zur Quelle>>

Was wirklich gilt:

  • Asylsuchende bekommen nicht „alles geschenkt“. Sie erhalten lediglich eine Grundversorgung, die gesetzlich strikt begrenzt ist.
  • Diese Leistungen reichen in der Regel nicht an den Standard für deutsche Sozialhilfeempfänger heran. Erst nach einer gewissen Zeit (etwa 15 Monate) erhalten sie vergleichbare Leistungen – vorausgesetzt, sie haben einen Schutzstatus.
  • Medizinische Versorgung ist während des Verfahrens nur eingeschränkt möglich und keine bleibende Sonderregelung.
Mythos ist: "Das sind alles junge Männer, die nur nach Deutschland wollen“

Fakt ist…

Zwischen Januar und Juli 2025 waren rund 72 % der Asylbewerbenden unter 30 Jahre alt, etwa 43 % waren minderjährig – die Geflüchteten sind also überwiegend jung.

Dass unter ihnen mehr Männer als Frauen oder Kinder sind, liegt vor allem an der Gefahr der Fluchtwege: Viele Familien schicken deshalb gezielt junge Männer voraus, in der Hoffnung auf eine spätere Familienzusammenführung.

Zwischen Januar und Juli 2025 machten Frauen sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einen großen Teil der Asylbewerbenden in Deutschland aus. Insgesamt gehörten 63 % der Erstantragstellenden – also 44.299 Personen – zu dieser Gruppe.

Darunter waren 39 % Frauen und Mädchen. Der Anteil variiert je nach Alter: Unter den 16- bis 18-Jährigen lag der Frauenanteil nur bei 20 %, während er bei älteren Geflüchteten über 55 Jahre etwa gleich hoch war wie bei Männern. In der Gruppe über 60 Jahre stellten Frauen sogar die Mehrheit dar.

<<Quelle: Mediendienst Integration>>

<<Quelle: BAMF>>

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